Neutralität und Objektivität


Grundlage des Sachverständigen und Gutachters, als Anforderung für kompetente und qualifizierte Dienstleistung ist:


- Analyse

- Bewertung

- Neutralität

- Objektivität

- keinesfalls juristische Bewertungen


Persönliche Integrität spiegelt sich in Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Weisungsfreiheit, geordneten Vermögensverhältnissen und einem einwandfreien Führungszeugnis wieder.

Der Sachverständige und Gutachter darf sich bei seiner Tätigkeit nicht von Wünschen und Zielen Einzelner verleiten lassen, da die Tätigkeit des Gutachters meist im Spannungsfeld von Parteien stattfindet.

Den kompetenten Sachverständigen und Gutachter zeichnet weiter eine ruhige und unparteiische Vorgehensweise aus. Nur so sind Gutachten gerichtsverwertbar, verkehrssicher und belastbar.


Der qualifizierte Sachverständige ist in der Lage seine Gutachten sowie seine Stellungnahmen auslegungsfrei, erschöpfend und auch für Laien verständlich abzufassen. 


In der Praxis kommt es leider vor, dass Gutachten vor Gericht aus prozesstaktischen Gründen pauschal von der gegnerischen Partei bestritten werden. Somit wird die Qualität des Gutachtens angegriffen.


Hintergrund ist der entfachte Streit darüber, was überhaupt die vertraglich geschuldete Leistung ist. Gutachten deren Kernaussage nur die fachtechnische Bewertung des Ist-Zustandes beleuchtet - ohne die werkvertragliche Betrachtung darüber, was ist überhaupt geschuldet ist aufzuzeigen - sind in der Regel angreifbar. Der qualifizierte Sachverständige bezieht beiderseits Stellung.